Diese private Webseite ist von der Impressumspflicht ausgenommen!
Die Pflicht Zur sogenannten "Anbieterkennzeichnung" (Impressumspflicht) ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV.
Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben für "geschäftsmäßige Online-Dienste".
§ 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen.
§ 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.
Impressum
Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung
Du kannst die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie hier nachlesen: Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung